Ambulant betreute Intensivpflege-Wohngemeinschaften für Erwachsene

Wir initiieren Wohngemeinschaften für intensivpflegebedürfte und beatmungspflichtige Erwachsene, die sich für ein gemeinsames Leben in der Gruppe entschieden haben. Dabei begleiten wir die WG von der Gründung über die Selbstständigkeit bis hin zur Selbstorganisation.

Wir unterstützen Sie in Ihrem Wunsch, so zu leben, wie Sie es sich vorstellen: Selbstbestimmt und rundum fachpflegerisch versorgt. Dabei liegen die Vorteile für Sie und Ihre Angehörigen auf der Hand: Sie gestalten Ihr Leben und Wohnen - wir gestalten Ihre pflegerische Versorgung, bei Bedarf bis zu 24 Stunden.

Unterstützung mit Rat und Tat

Wir sind als von der WG beauftragter Pflegedienst an Ihrer Seite und unterstützen mit Rat und Tat. Wir helfen Ihnen bei der Kostenklärung der Intensivpflege, der Beantragung von Leistungen aus der Kranken- und Pflegeversicherung sowie bei anfallenden Behördengängen.

Gerne informieren wir Sie detailliert. Gemeinsam konzipieren wir Ihren selbstbestimmten Lebensraum.

Partnerschaft

Wir bedanken uns bei der Interessengemeinschaft der selbstbestimmten WG La Vida Remscheid, die uns bereits im zweiten Jahr in Folge in Sachen Pflege ihr Vertrauen schenkt.Hinzugekommen ist die selbstverantwortete Remscheider Wohngemeinschaft "Hand in Hand". Auch für ihr Vertrauen in unsere fachpflegersichen Leistungen bedanken wir uns.


Sie suchen einen WG-Platz oder benötigen zu Hause rasche Unterstützung? Sprechen Sie uns an!

Selbstorganisierte oder anbieterverantwortete Wohngemeinschaften

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit sich zwischen zwei Formen einer Wohngemeinschaft zu entscheiden:

Zum einen gibt es die anbieterverantwortete Wohngemeinschaft. Hier gibt es einen Pflegedienst, der Ihnen ein Zimmer in seiner WG vermietet. Damit werden alle Bewohner vom selben Pflegedienst versorgt, der auch das Hausrecht hat. Die Bewohner haben ein Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrecht.

Die zweite Möglichkeit ist, dass Patienten und/oder ihre Angehörige selbstverantwortet eine WG gründen. In diesem Fall suchen sie sich auch selbst einen oder mehrere Pflegedienste, der sie betreut. In der Regel legt aber die Gemeinschaftsordnung fest, dass man sich nur durch einen Pflegedienst versorgen lässt, da es organisatorisch vieles vereinfacht.
Die Bewohner haben hier das Hausrecht, bestimmen über Ihre gemeinschaftlichen Finanzmittel selbst und auch über die Lebens- und Haushaltsführung. Ebenso können sie das Alltagsleben selbst gestalten.

Hoher Stellenschlüssel, häusliche Atmosphäre

In jedem Fall bieten beide Formen von Wohngemeinschaften ihren Bewohnern ein hohes Maß an Beteiligung und Mitbestimmung, was dazu beiträgt, dass sie trotz schwerer Erkrankungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.
Zudem haben sie gegenüber stationären Einrichtungen den Vorteil, dass es sich um kleine Versorgungseinheiten mit hohem Stellenschlüssel handelt. So entsteht eine häusliche Atmosphäre. Jeder richtet sein Zimmer so ein, wie er möchte, zusammen werden die Gemeinschaftsräume gestaltet. Durch den hohen Stellenschlüssel kommt bei der Versorgung der Bewohner niemand zu kurz und jeder kann individuell nach seinen Bedürfnissen versorgt werden.

Aufsichtsbehörde und Prüfung

Selbstverständlich unterliegen beide Wohngruppenformen einer Aufsichtsbehörde, in diesem Fall die Heimaufsicht, die unangemeldet zu Kontrollen erscheint. Geprüft wird nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW.
Bei einer selbstorganisierten WG wird nur der dort agierende Pflegedienst nach Kapitel 4 des Gesetzes kontrolliert.

Anbieterverantwortete WGs werden zusätzlich nach Kapitel 2, §§26 ff WTG NRW, geprüft.